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Hiebwaffen und Stangenwaffen mit Stahlklinge, die eine Schlagkante von mindestens 2 mm
aufweist.
Alle Spitzen müssen entsprechend der Regelwerke abgerundet sein.
Zugelassene Waffen dürfen keine strukturellen Beschädigungen oder übermäßige Scharten aufweisen.
Der Mindestrüstungsschutz besteht aus gepolsterten Handschuhen. Kämpfer, die nicht den Mindestrüstungsschutz tragen, dürfen am Nahkampf nicht teilnehmen.
Gepolsterte Handschuhe, Unterarm- und Ellbogenschienen, Suspensorium, Knie- und
Schienbeinschützer.
Den Anforderungen der verschiedenen Codice entsprechend muss die Schutzausrüstung entsprechend angepasst werden, wie z.B. Helm, geeigneter Schutz für den Torso (z.B. Gambeson, Lamelle o.ä.),
geeigneter Schutz für Hals und Nacken (z.B. Leder / Kettengeflecht am Helm angesetzt etc.), Fechtmaske inkl. Hinterkopf Schutz und ähnliches.
Die Schläge sind nicht mit voller Wucht durchzuziehen sondern sind abzustoppen. Die Schlaghärte muss
auf den Rüstungsschutz ausgelegt sein. Langwaffen sind nur nach unten zu parieren.
Treffer von hinten MÜSSEN mit der flachen Seite auf das Gesäß ausgeführt werden.
Nicht erlaubt sind Schläge und Stiche mit Stangenwaffen zum Kopf, Hals oder auf den Körper oberhalb des Brustbeins. Körpereinsatz zum direkten Angriff (Tritte, Faustschläge,..) ist nicht
erlaubt.
Grundsätzlich sind alle Angriffsformen erlaubt. Es ist jedoch dafür Sorge zu tragen Schildschläge mit der
Kante generell, sowie auf den Kopf nicht mit voller Wucht durchzuführen.
Würfe, Schläge mit der Hand, Tritte (in angemessener Schlaghärte) und sonstige aus dem Ringen bekannten Angriffe sowie Verteidigungsformen sind erlaubt.
Nichtkämpfer werden nicht bekämpft! Faires Verhalten ist Voraussetzung für ein gelungenes Gefecht. Wir kämpfen als Partner, nicht als Feinde!